Die finanzpolitischen Debatten prägten die Diskussionen im letzten halben Jahr
Bei der Budget-Debatte 2021 kündigte der Gemeinderat bereits eine Steuereröhung von 1.38 auf 1.44 an, um die Finanzen der Stadt Langenthal langfristig wieder zu stabilisieren. Für die Grünliberalen von Beginn an eine Herausforderung.
LANGENTHAL
Die anlässlich der Budget-Debatte 2021 angekündigte Steuererhöhung von 1.30 auf 1.44 gab von Beginn an zu reden,. Für uns als kleine Fraktion mit vielen neuen Stadtratsmitglieder war es bereits herausfordernd, sich mit den Begrifflichkeiten und den vielen Abläufen zurechtzufinden. Das konnten wir meistern. Unserem Grundsatz nach, dass wir Zukunft aktiv gestalten wollen haben wir uns von Beginn an an dem «Finanzpoltischen Dialog» mit weiteren Parteien beteiligt, um unsere Ansichten in die Lösungsfindung einzubringen.
Ökonomische Verantwortung
Als Grünliberale wollen wir unsere finanzpolitische Verantwortung wahrnehmen und unserer nächsten Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen. Die negativen Beispiele wie Köniz und Biel zeigten uns auf, dass es besser ist, früh zu handeln. Gleichzeitig wollen wir als Grünliberale auch keine notwendigen Investitionen in die kommunalen Bildungseinrichtungen und beispielsweise in die energetischen Sanierungen verhindern. Kurz: Wir stehen in einem Spannungsverhältnis.
Es gilt zu betonen ist, dass es nicht bereits so dramatisch ist, wie man aufgrund einigen Wortäusserungen im Stadtrat meinen könnte. Langenthal verfügt immer noch über ein hohes Eigenkapital. Wichtig ist, dass wir jetzt die weichen stellen, dass wir unsere geplanten Investitionen auch noch langfristig finanzieren können.
Deshalb haben wir uns an diversen Motionen beteiligt, welche das Ziel hatten, zusätzlich die Ausgaben verhältnismässig zu senken, damit wir gegenüber dem Stimmbürger und der Stimmbürgerin auch aufzeigen können, dass wir nicht nur die Steuern erhöhen, sondern auch auf der Ausgabenseite Abstriche machen können, ohne dabei die Leistungen zu reduzieren. Ein gutes Beispiel dazu ist die massive Senkung der Kosten für externe Experten. Wir haben auf in Verwaltung sehr kompetentes Personal, welches in diesem Jahr beweisen haben, dass sie die Aufgaben ohne externe, teure und ortsfremde Experten lösen können.
Der letzte Schritt war die Überweisung der Motion für die Begrenzung einer Aufnahme von Fremdkapital, bzw. die Einführung einer «Schuldenbremse» nach kantonalen Vorbild.
Schuldenbremse und weitere finanzpolitische Massnahmen
Alle im Stadtrat waren sich wohl einig, dass aufgrund des seit Jahren bestehenden, strukturellen Defizits in Langenthal Handlungsbedarf besteht. Wir werden trotz beantragter Steuererhöhung immer noch ein Defizit aufweisen. Wir wissen, dass gerade in der derzeit angepassten finanziellen Lage Steuererhöhungen einen schweren Stand haben können.
Die GLP/EVP-Fraktion war damit der Auffassung, dass neben einer Steuererhöhung und den bereits vollzogenen verträglichen Sparmassnahmen die Einführung einer Schuldenbremse, bzw. einer Begrenzung des Fremdkapitals, eine wichtige Massnahme ist, um die Langenthaler Finanzen wieder ins Lot zu bringen.
Unserer Meinung nach darf die Stadt nicht mehr Geld ausgeben als das sie einnimmt und unseren Nachkommen keine Schuldenberge hinterlassen. Dazu haben wir eine ökonomische Verantwortung gegenüber der nächsten Generation. Unsere Ausgaben müssen wir also klar priorisieren um die begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel optimal einsetzten zu können.
Die Umsetzung der vielen geplanten Investitionen ist nur mit einer langfristigen Planung, wie auch einer gezielten Verzichtsplanungen, welche strukturelle Probleme nachhaltig angehen und lösen, möglich.
Entscheiden dabei war, dass die Motion nicht auf dem «üblichen Behördenweg» bearbeitet wird, sondern dass eine «nicht ständige Kommission» mit dem Auftrag betraut wird. Eine sachgerechte Ausgestaltung der geforderten Instrumente bedarf genügend Zeit und einer breiten politischen Diskussion sowie gegeben falls der Anhörung und Mitarbeit weiteren, sachkundigen Fachleuten. Das hier passende, uns zur Verfügung stehende Instrument ist die Einsetzung einer nicht ständigen Kommission.
Diese kann dann prüfen, welche Instrumente zielführend sind, welche Anpassungen es braucht und insbesondere auch, wann es diese braucht und wie die Übergangsbestimmungen auszugestalten sind. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass wir mit einer vom Gemeinderat eingesetzten Kommission zu einer und nachhaltigen Lösung kommen. Wir können die beste Lösung nur gemeinsam finden und optimal ausgestalten.