Ja zum Klimagesetz und weitere Parolen vom 18. Juni

Die Mitglieder des Kanton Berns haben die Parolen zu den Abstimmungen vom 18. Juni gefasst. Die Grünliberalen sagen Ja zur Anpassung der kantonalen Schuldenbremse, zum Klimagesetz, zur OECD-Steuerreform und zum Covid-Gesetz und Nein zur kantonalen Initiative der SP.

KANTON BERN

4/4/20232 min read

Ja zu einer echten Elternzeit – Nein zur unwirksamen Ferien-Initiative der SP

Die Grünliberalen sprechen sich seit langem für eine Elternzeit aus. Mit einer Elternzeit soll ein Wandel hin zu Familienmodellen mit gleicher Teilhabe beider Elternteile begünstigt werden, zudem soll die langfristige Beteiligung beider Elternteile am Erwerbsprozess erhöht und damit der Fachkräftemangel gelindert sowie eine indirekte Finanzierung der Elternzeit erreicht werden. Idealerweise wird die Elternzeit auf nationaler Ebene eingeführt.

Leider verfehlt die Initiative der SP die Ziele, die die Grünliberalen verfolgen. Grossrätin Marianne Schild: «Das heutige Ideal der allermeisten Eltern in der Schweiz ist eines, wonach die Mutter zu einem tieferen Pensum erwerbstätig ist als der Vater. Eine Elternzeit soll genau diesen tief eingesessenen Reflex durchbrechen. Wir wollen eine Elternzeit, die beide Eltern in die Pflicht nimmt.» Das Elternzeit-Modell der SP schliesst nicht aus, dass die gemeinsam von Bund und Kanton zur Verfügung gestellten Urlaubswochen im Verhältnis 32 (Mutter) zu 8 (Vater) aufgeteilt werden. Dieses Szenario ist sogar sehr wahrscheinlich. Ausserdem schlägt die SP vor, dass der Anteil, der vom Kanton zur Verfügung gestellt wird, bis zum Kindergarteneintritt bezogen werden kann. «Die Elternzeit ist nicht da, um einer Familie jeden Sommer bis zum Schuleintritt zwei Wochen Ferien zur Verfügung zu stellen. Der Elternurlaub ist unmittelbar nach der Geburt zu beziehen, damit er seine Wirkung für die Allgemeinheit entfaltet». Damit wird die Initiative nicht die von den Grünliberalen beabsichtigte Wirkung erzielen.

Schuldenbremse

Die Vorlage zur Anpassung der Schuldenbremse in der Kantonsverfassung geht auf eine parlamentarische Initiative von GLP-Grossrat Michael Köpfli zurück. Die Grünliberalen stehen hinter einer griffigen Schuldenbremse, denn sie leistet einen wichtigen Beitrag zu gesunden Staatsfinanzen. Die heutige Schuldenbremse des Kantons Bern ist aber äusserst rigide: Sie erlaubt kein Vorsparen für in der Zukunft liegende Projekte und sie führt deswegen zu finanzpolitischen Fehlanreizen. Michael Köpfli: «Mit der Anpassung der Schuldenbremse bekommt der Kanton Bern den nötigen Handlungsspielraum für wichtige Investitionen in seine Infrastruktur. Damit wird einem schädlichen Investitionsstau entgegengewirkt, ohne aber eine langfristige Neuverschuldung zu erlauben.»

Klimagesetz

Die Grünliberalen stehen hinter dem Netto-null-Ziel 2050. Je früher Netto-null erreicht wird, desto weniger Kompensationsmassnahmen sind nötig. Mit der grünliberalen 4E-Strategie (Erneuerbare, Effizienz, Energiespeicher, Europa) kann die Schweiz ganzjährig genügend bezahlbaren und sauberen Strom produzieren. Für die Grünliberalen bietet ein Ja zum Klimagesetz Chancen für die Wirtschaft: Entwicklung, Wertschöpfung und Arbeitsplätze werden im Inland generiert, statt Milliarden Franken ins Ausland zu bezahlen.

OECD-Steuerreform

Der Steuerwettbewerb ist wichtig und bringt Innovation und Effizienz in das Steuersystem. Die Schweiz soll für Unternehmen ein attraktiver Standort sein. Im Gegenzug sollen Unternehmen gut bezahlte Arbeitsplätze bieten, sich aktiv am dualen Ausbildungssystem beteiligen und entsprechend ihrem wirtschaftlichen Erfolg steuern bezahlen. Die Grünliberalen unterstützen den Bundesbeschluss zur OECD-Mindeststeuer. So bleibt das Steuersubstrat in der Schweiz. Sie erwarten aber, dass eine Rückverteilung an die Kantone so gestaltet wird, dass die Standortattraktivität für betroffene wie auch weitere Unternehmen verbessert wird.

Covid-19-Gesetz

Die Grünliberalen sind der Überzeugung, das das Covid-19-Gesetz nach wie vor als Grundlage für die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung notwendig ist. Eine Ablehnung würde die erweiterten und laufenden Covid-Hilfen in verschiedenen Bereichen infrage stellen und dem Covid-Zertifikat die Rechtsgrundlage entziehen.